Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge der Puls Pure Ochsenfurt GbR, Tückelhäuser Straße 10, 97199 Ochsenfurt (im Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“) über die Nutzung des Fitnessstudios Puls Weikersheim.
1.2. Die AGBs sind im Studio vor Vertragsabschluss durchzulesen und zuzustimmen. Für den Fall, dass der Fitnessstudiobetreiber online Vertragsabschlüsse anbietet, sind diese auch auf der Website abrufbar.
1.3. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.
1.4. Der Fitnessstudiobetreiber ist berechtigt, Details über Verhaltensregeln im Studio, Hygienemaßnahmen und den Betrieb der zur Verfügung gestellten Einrichtungen in einer Hausordnung bekannt zu geben.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des Fitnessvertrages über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“) Seite 2 von 9 zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen nach Punkt 9. dieser AGB. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB vor.
2.2. Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen. Bei online abgeschlossenen Mitgliedschaften wird der Fitnessvertrag auf die dort angegebene E-Mail gesendet.
2.3. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.
3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen.
3.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
4. Nutzung des Fitnessstudios
4.1. Zutrittsgewährung
4.1.1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und deren Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt.
4.1.2.Bei Chipbandausgabe an das Mitglied: Das Chipband ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe des Chipbands ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, das Chipband sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung des Chipbands durch das Mitglied ist für die Neuausstellung des Chipbands eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10€ zu entrichten. Das alte Chipband verliert mit Ausstellung des neuen Chipbandes ihre Gültigkeit.
4.1.3. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und nach Vorweisen des Chipbands oder eines berechtigten QR-Codes möglich.
4.1.4. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
4.1.5. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
4.1.6. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.
4.2. Hygienevorschriften
4.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat des Weiteren ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen fern zu halten.
4.2.2. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.
4.2.3. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
4.3. Sicherheitsvorschriften
4.3.1. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten.
4.3.2. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
4.3.3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden.
4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen.
4.4.1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
4.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
4.4.3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
4.5. Sonstiges
4.5.1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten können der Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden.
4.5.2. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlichen Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf eine vorige individuelle Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber.
4.5.3. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
4.5.4. Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.
4.5.5. Haftungsausschlusserklärung zu den unbetreuten Öffnungszeiten: Das Training zu den unbetreuten Öffnungszeiten erfolgt freiwillig, auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der/Die Trainierende verzichtet ausdrücklich auf sämtliche Ansprüche – gleich welcher Art- aus Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschäden.
Die betreuten Zeiten sind im Studio klar ersichtlich. Bei allen anderen Zeiten handelt es sich um unbetreute Öffnungszeiten. Die/Der Trainierende ist über den Inhalt dieser Haftungsausschlusserklärung vollständig informiert, Unklarheiten bestehen keine.
5. Öffnungszeiten
5.1. Die Öffnungszeiten sind dem Aushang im Fitnessstudio zu entnehmen. Das Recht auf Änderungen der Öffnungszeiten sind den Studioinhabern vorbehalten. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang im Fitnessstudio zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.
6. Entgelt
6.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am Monatsersten im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist. Die Mitgliedsbeiträge werden per Lastschrift eingezogen. Bankrücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen.
6.2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus Betreibungskosten in der Höhe von bis zu 150€ geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
6.3. Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert.
6.4 Bei dem Mitgliedsbeitrag handelt es sich um Bruttopreise. Bei Anstieg der Steuern steigen auch automatisch die Bruttopreise der Beiträge mit an.
7. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages
7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde verzichten die Vertragsparteien für die Dauer von 12 oder 24 Monaten (je nach Vertragsart) ab Vertragsabschluss auf eine ordentliche Kündigung dieses Vertrages. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals nach Ende des Kündigungsverzichts jeweils zum Ende des Vertrags gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor Vertragsende schriftlich zugegangen ist. Wird der Mitgliedsvertrag von dem Mitglied nicht unter Einhaltung der Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit ordnungsgemäß gekündigt, verlängert sich der Vertrag fortlaufend um einen Monat.
7.2. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:
7.2.1. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;
7.2.2. das Mitglied wiederholt und trotz erfolgter Abmahnung gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn ein Mitglied infolge der Verletzung dieser AGB schuldhaft die Gesundheit einer anderen Person gefährdet oder eine andere Person verletzt hat;
7.2.3. das Mitglied im Fitnessstudio gerichtlich strafbare Handlungen setzt.
7.3. Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:
7.3.1. das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder
7.3.2. das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt. Die Verhinderung ist durch ein fachärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes erforderlich. Der Nachweis ist umgehend nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes anzuzeigen.
7.4. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.
7.5. Die durch den Kündigungsverzicht bewirkte Mindestvertragslaufzeit sowie Kündigungstermine und -fristen verlängern sich um die Dauer der Aussetzung. Das Ende der Verhinderung ist dem Fitnessstudiobetreiber anzuzeigen. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.
7.6. Wir die Mitgliedschaft aufgrund eines Attests oder anderer Gründe pausiert und es erfolgt eine Aussetzung der Zahlung des Mitgliedsbeitrags, so wird die Dauer der Aussetzung an das Vertragsende angehängt. Für diese verlängerte Laufzeit wird der unterschriebene Mitgliedsbeitrag eingezogen.
7.7. Bring a friend – Karte: Erhält man sowohl als werbender, als auch als geworbener durch die bring-a-friend-Karte einen Monat gratis, so bedeutet dies, dass der kostenlos erhaltene Zeitraum kostenpflichtig an das Vertragsende angehängt wird.
8. Betriebsunterbrechungen
8.1. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.
8.2. Für länger dauernde Betriebsunterbrechung wird die Mitgliedschaft um das Ausmaß der Betriebsunterbrechung verlängert. Nach Wahl des Mitglieds kann auch der anteilige Mitgliedsbeitrag rückerstattet bzw. gutgeschrieben werden.
9. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher
9.1. Der Fitnessvertrag kann auch über die Website des Fitnessstudiobetreibers abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „jetzt kostenpflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages abgeben. Dadurch wird die Annahme des Angebots bestätigt und die Mitgliedschaft verbindlich.
9.2. Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Fitnessstudiobetreiber (Puls Pure Ochsenfurt GbR, Tückelhäuser Straße 10, 97199 Ochsenfurt, 07934/6669000, info@puls-ochsenfurt.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.
9.3. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird der Fitnessstudiobetreiber sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim Fitnessstudiobetreiber eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet der Fitnessstudiobetreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wurden bereits Leistungen in Anspruch genommen, so sind diese von der Rückzahlung ausgeschlossen.
10. Datenschutz
10.1 Datenspeicherung
Personenbezogene Daten des Mitglieds (dazu gehört auch sein Foto) wird vom Studio erhoben, gespeichert und verarbeitet. Außerdem können die Daten weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung und zur Aufklärung von Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnisses stehen, weitergegeben werden.
10.2 Videoüberwachung
Unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder behält sich das Studio das Recht vor, Teile des Studios mit Videokameras zu überwachen. Die Aufnahmen werden gespeichert, soweit und solange dies in den einzelnen Fällen erforderlich und rechtlich zulässig ist. Die Videoüberwachten stellen werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.
11. Haftungsbeschränkung
Das Studio übernimmt keine Haftung für den Verlust oder bei Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld. Eine Haftung des Studios für Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Vertragspflichten sind solche, die die Erfüllung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Nutzers.
12.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
12.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
12.4. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Studio geändert werden. Diese Änderungen werden mit Wirkung für die Zukunft rechtskräftig. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Möglichkeit hat, die Änderungen zur Kenntnis zu nehmen und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Bei Widerspruch kann das Studio den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten kündigen.
13. Training im Fitnessstudio ohne Vertrag
13.1. Jegliches Training im Fitnessstudio unterliegt diesen AGBs. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine klassische Mitgliedschaft, Firmensport, Training mit KGG-Rezepten, Probetraining oder ähnliches handelt.